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REGELMÄSSIGE UNTERWEISUNGEN

nach §12 Arbeitsschutzgesetz

Der Arbeitgeber muss seine Beschäftigten regelmäßig und ausreichend zu Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz unterweisen.

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Die Unterweisung der Beschäftigten durch den Arbeitgeber oder eine verantwortliche Person sollte erfolgen:

  • vor Aufnahme der Tätigkeit

  • bei Veränderung in den Aufgabenbereichen

  • nach Unfällen

  • bei Einführung neuer Arbeitsmittel oder Technologien

Wir übernehmen für Sie sämtliche Erst- und Wiederholungsunterweisungen und passen uns auf Ihre Bedürfnisse und betrieblichen Gegebenheiten an.

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Wir informieren Ihre Beschäftigten umfassend über die Gefahren an Ihrem Arbeitsplatz und motivieren zu sicherheitsgerechtem Verhalten.

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Inhalte Ihrer Gefährdungsbeurteilungen sowie der Betriebsanweisungen mit deren Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln sind wesentliche Schwerpunkte von Unterweisungen.

Die Rechte und Pflichten der Arbeitgeber und Beschäftigten werden durch erläutern gesetzlicher Grundlagen vermittelt.

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Durchgeführte Schulung / Unterweisung werden dokumentiert und als Unterweisungsnachweis aufbewahrt.

 

Wir können Ihren Beschäftigten die Unterweisungen / Schulungen auch in Ihrem Sicherheitspass (wenn vorhanden) eintragen, um z.B. auf Baustellen / Raffinerien einen Unterweisungsnachweis vor zu halten.  

KURS

ORT

DAUER

REGELMÄSSIGE UNTERWEISUNG NACH § 12 ARBSCHG

nach
Absprache

nach Bedarf

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Fred Wolf Arbeitssicherheit GmbH
Hittfelder Kirchweg 20
21220 Seevetal

Tel.:  +49 (0) 4105 66 49 25

ÖFFNUNGSZEITEN

Montag bis Freitag:  7:00 – 17:00 Uhr

Fragen rund ums Thema Arbeitssicherheit?
Nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf.

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