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REGELMÄSSIGE UNTERWEISUNGEN

nach §12 Arbeitsschutzgesetz

Der Arbeitgeber muss seine Beschäftigten regelmäßig und ausreichend zu Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz unterweisen.

Die Unterweisung der Beschäftigten durch den Arbeitgeber oder eine verantwortliche Person sollte erfolgen:

  • vor Aufnahme der Tätigkeit

  • bei Veränderung in den Aufgabenbereichen

  • nach Unfällen

  • bei Einführung neuer Arbeitsmittel oder Technologien

Wir übernehmen für Sie sämtliche Erst- und Wiederholungsunterweisungen und passen uns auf Ihre Bedürfnisse und betrieblichen Gegebenheiten an.

Wir informieren Ihre Beschäftigten umfassend über die Gefahren an Ihrem Arbeitsplatz und motivieren zu sicherheitsgerechtem Verhalten.

Inhalte Ihrer Gefährdungsbeurteilungen sowie der Betriebsanweisungen mit deren Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln sind wesentliche Schwerpunkte von Unterweisungen.

Die Rechte und Pflichten der Arbeitgeber und Beschäftigten werden durch erläutern gesetzlicher Grundlagen vermittelt.

Durchgeführte Schulung / Unterweisung werden dokumentiert und als Unterweisungsnachweis aufbewahrt.

 

Wir können Ihren Beschäftigten die Unterweisungen / Schulungen auch in Ihrem Sicherheitspass (wenn vorhanden) eintragen, um z.B. auf Baustellen / Raffinerien einen Unterweisungsnachweis vor zu halten.  

KURS

ORT

DAUER

REGELMÄSSIGE UNTERWEISUNG NACH § 12 ARBSCHG

nach
Absprache

nach Bedarf

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