AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN AUSBILDUNGSSEMINARE
Geltungsbereich
Die „Allgemeine Geschäftsbedingungen Ausbildungsseminare" gelten für alle von Fred Wolf Arbeitssicherheit GmbH durchgeführten Ausbildungsseminare.
Anmeldung
Alle Seminaranmeldungen müssen per email, oder schriftlich erfolgen und werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. Bei der Anmeldung zur Ausbildung im eigenen Betrieb wird nach Eingang der Anmeldung in gemeinsamer Absprache ein Termin festgesetzt.
Bestätigung
Jede Seminaranmeldung wird schriftlich bestätigt und ist erst dann verbindlich.
Inhalt des vereinbarten Seminars
Der Inhalt und die Durchführung des Seminars richten sich nach dem jeweiligen Seminarprogramm, das insoweit Bestandteil dieses Vertrages ist.
Stornierungen
Stornierungen müssen schriftlich, bis spätestens 10 Tage vor Seminarbeginn erfolgen. In diesem Fall werden keine Gebühren berechnet. Eventuell geleistete Seminargebühren werden vollumfänglich zurückerstattet.
Bei späterer Stornierung oder Nichtteilnahme zu einem Ausbildungsseminar sind vom Auftraggeber 50% der Seminargebühren zu entrichten.
Fred Wolf Arbeitssicherheit GmbH behält sich die Absage von Seminaren aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, z. B. Nichterreichen der seminar-typabhängigen Teilnehmerzahl, kurzfristiger Ausfall des Dozenten vor. Bei einer Absage durch Fred Wolf Arbeitssicherheit GmbH wird diese versuchen, den Auftraggeber auf einen anderen Veranstaltungstermin umzubuchen, sofern der Auftraggeber einverstanden ist. Andernfalls erfolgt die volle Rückerstattung der eventuell bereits gezahlten Seminargebühren. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere Schadensersatzansprüche gleich welcher Art sind ausgeschlossen.
Zahlungsbedingungen bei Seminaren in den Schulungsräumen von Fred Wolf Arbeitssicherheit GmbH
Die Seminargebühren sind nach Seminarende fällig.
Zahlungsbedingungen bei Seminaren im Betrieb des Kunden
Die Seminargebühren werden nach Seminarende mit Rechnungsstellung fällig und sind ohne Abzüge zu begleichen.
Nach Zahlungseingang werden die Fahrausweise, Zertifikate oder Ausbildungsbestätigungen umgehend zugesendet.
Haftung
Fred Wolf Arbeitssicherheit GmbH haftet nicht für Schäden, die durch Unfälle und/oder durch Verlust oder Diebstahl von in die Schulungsräume/Schulungsgelände eingebrachten Sachen, insbesondere Garderobe oder Wertgegenstände, entstehen. Bei von Fred Wolf Arbeitssicherheit GmbH zu vertretenden Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet diese nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.
Urheberrechte
Alle ausgegebenen Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Sie werden exklusiv dem Teilnehmer eines Seminars zur Verfügung gestellt. Alle Rechte, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung der Unterlagen oder von Teilen daraus behält sich Fred Wolf Arbeitssicherheit GmbH vor. Kein Teil von Unterlagen darf, auch nur auszugsweise, ohne die schriftliche Genehmigung von Fred Wolf Arbeitssicherheit GmbH in irgendeiner Form, auch nicht zum Zwecke der Unterrichtsgestaltung, reproduziert, insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden.
Schriftform
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages zwischen dem Auftraggeber und Fred Wolf Arbeitssicherheit GmbH, insbesondere Individualabsprachen, sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Mündliche Zusagen oder Vereinbarungen über die Entbehrlichkeit der Schriftform sind unwirksam.
Datenschutz
Fällt ein Kunde unter den persönlichen Schutzbereich des Bundesdatenschutz-gesetzes, erklärt er sich mit der Verarbeitung seiner Daten für interne Zwecke einverstanden. Es werden nach Maßgabe des Bundesdatenschutzgesetzes nur solche personenbezogenen Daten verarbeitet, die für die Durchführung des Vertrages notwendig sind.
Schlussbestimmung
Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder sich eine Lücke herausstellen, so wird infolgedessen die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Der Auftraggeber und Fred Wolf Arbeitssicherheit GmbH verpflichten sich in diesem Fall, den beabsichtigten Zweck durch Vereinbarung einer Ersatzbestimmung anzustreben.